Dieser Artikel gehört zu der Serie “ Wir planen ein barrierefreies und seniorengerechtes Badezimmer.“
Blogbeitrag 01:
Genug Platz im behindertengerechten Badezimmer
Blogbeitrag 02:
Was baut man ein? Badewanne oder Duschwanne?
Blogbeitrag 03:
Die Waschbecken Anlage im Barrierefreiem Bad
Blogbeitrag 04: Die WC Anlage, was ist wichtig
Blogbeitrag 05: Ausstattungsgegenstände im neuen Bad
Wieviel Platz braucht man für ein behindertengerechtes Badezimmer? Welche Maße muss man bei der Planung beachten? DIN 18025
Bei der Eingangstüre ins Bad beginnt die Planung schon. Die Türe muss einen Durchgang von 90 cm haben und nach außen aufgehen damit es keine Probleme mit einem Rollstuhl geben kann. Zudem sollte die Türe von außen auch zu entriegeln sein, das man im Notfall ins Bad kommt. Für die Bewegungsfläche im Raum sollten sie 120 x 120 cm einplanen. Bei einem Rollstuhlgerechten Badezimmer sollten mindestens 150 x 150 cm als Wendefläche bedacht werden. Diese Fläche ist vor allen Ausstattungsobjekten( wie Waschtisch, WC, Badewanne oder Dusche) bereitzustellen.
Auf einer Seite des WC muss nach Angaben der DIN ein Abstand von 95 cm und auf der anderen Seite mindestens 30 cm unbenutzte Fläche zu Verfügung stehen. Bei dem Bodenbelag muss man darauf achten das er Rutschsicher ist, dazu gibt es spezielle Fliesen die Sicherheit bieten.
Die weitere Planung der WC Anlage und ob man eine Dusche oder Badewanne einbauen sollte kommt in den nächsten Artikeln dieser Serie.
Diese Serie besteht aus folgenden Themen:
Blogserie: “ Wir planen ein barrierefreies und seniorengerechtes Bad.“
Blogbeitrag 01: Genug Platz im behindertengerechten Badezimmer
Blogbeitrag 02: Was baut man ein? Badewanne oder Duschwanne?
Blogbeitrag 03: Die Waschbecken Anlage im Barrierefreiem Bad
Blogbeitrag 04: Die WC Anlage, was ist wichtig?
Blogbeitrag 05: Ausstattungsgegenstände im neuen Bad